Kostenübernahme

Kostenübernahme

Modalitäten / Kosten

Als Gesprächstherapeutin habe ich nicht die Möglichkeit über die Gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.
Dies kann in bestimmten Berufsbereichen oder bei einem Kassenwechsel von Vorteil sein.
Ein großer Zugewinn ist daher die Möglichkeit, verlangte, bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten, die keiner Kassengenehmigung unterliegt.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Behandlungen abzuschließen. Die daraus resultierende Kostenübernahme richtet sich ausschließlich nach dem von Ihnen gewählten Tarif und der Vertragsleistung zwischen Ihnen und Ihrer privaten Zusatzversicherung. Bitte informieren Sie sich vorher, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Nur so können Sie sicher sein, wie groß die Differenz zu meinem Honorar sein wird. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist für mich nicht bindend und kein Richtwert. Es handelt sich ausschließlich um die Frage, welcher Anteil von der Privatkasse je nach Vertrag eventuell übernommen wird. 

Private Kranken-Zusatzversicherung (PZV)

Es gibt verschiedene Zusatzversicherungen, die mittlerweile die Leistungen nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker erstatten. 
Bitte informieren Sie sich vorher über Leistungen, Wartezeiten und eine evtl. eine Gesundheitsprüfung. Bitte informieren Sie sich auch darüber, ob und in welcher Höhe die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker erstattet werden, der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist. Sollte es eine Differenz zu meinem Honorar geben, dann ist diese von Ihnen zu tragen.

Private Krankenkasse

Klienten, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind , erhalten in der Regel eine anteilige Kostenübernahme nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Das Gebührenverzeichnis ist für mich nicht bindend und es wird eventuell von Ihnen eine Differenz zu tragen sein.
Dies ist abhängig vom gewählten Tarif.  Bitte informieren Sie sich auch hier vorher darüber, ob die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker erstattet werden, der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist und eine zusätzliche Therapieausbildung hat. 
Dies ist ausschließlich eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und der privaten Krankenkasse. Bitte fragen Sie vorher Ihren Versicherer oder lesen Sie aufmerksam die Vertragsunterlagen, wie hoch die Kostenübernahme ist, damit Sie wissen, welche Differenz zu meinem Honorar von Ihnen zu tragen ist.
Für Selbstzahler besteht die Möglichkeit, Ihre Heilpraktikerrechnung als außergewöhnliche Belastung über die Steuererklärung  abzusetzen.

Beispielrechnung für ein diagnostisches Verfahren:

Wir können nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.

Sie haben in unserer Praxis nur die Möglichkeit als Selbstzahler einen diagnostischen Prozess zu durchlaufen.  Ob eine private Krankenversicherung die Kosten übernimmt oder wie hoch diese sein wird, ist in Ihrem Vertrag geregelt.  Dazu können wir keine Aussage treffen! Ein Diagnoseverfahren umfasst 4-5 Stunden.

Die Kosten schlüsseln sich wie folgt auf:

  •  1. Std. Erstgespräch (Bedarf klären), Diagnostik (Kosten 150,-€) - 60 Minuten
  • 2. Std. Diagnostik (150,-€) - 60 Minuten
  • 3. Std. Diagnostik 150,-€ und 100,- € für die Testauswertung (250,-€ insgesamt) -60 Minuten
  • 4. Std. Abschlussgespräch 150€ und wenn gewünscht einen Befundbericht 200,-€ (mit Bericht insgesamt dann 350€)- 60 Minuten

Eine 5. Stunde wird in der Regel nicht benötigt. Es sei denn, der Klient möchte in der 5 Stunde etwas zu seinen Stärken lernen. Denn, daraus schöpfen wir Kraft

Was das Ergebnis der Diagnose ist, kann erst im Auswertungsgespräch gesagt werden. Ob Sie einen Befundbericht benötigen, klären wir in der ersten oder zweiten Stunde.  Unsere Berichte umfassen in der Regel 8-10 Seiten und sind sehr umfangreich. Die Testergebnisse können als vorbereitende Leistung mit zum Psychiater: Inn genommen werden. Diese sind oft froh, dass valide Test´s im Vorfeld gemacht wurden und ein Befundbericht vorliegt. Wie diese Ergebnisse eingeordnet werden, obliegt dem Facharzt: Inn. 

Wir arbeiten mit Psychiatern zusammen.

Wir geben keine Kurzberichte raus. Um den diagnostischen Prozess einordnen zu können, muss der Facharzt: Inn nachvollziehen können, welche Diagnoseverfahren wurden, wie die Ergebnisse sind und welche anamnestischen Fakten relevant sind.

Weitere Fragen können wir gerne im Erstgespräch klären.

Ihre Anja Kunz